Bienen- und Hummelnest: Wer hilft legal weiter?
Von Wespenprofis.ch · Geprüft: Fachbewilligung Schädlingsbekämpfung VFB-S · Aktualisiert: 3. Juli 2026
Auf einen Blick
Hummeln und Wildbienen sind streng geschützt, eine eigenständige Bekämpfung ist illegal. Nur eine kantonal bewilligte Umsiedlung durch eine Fachperson ist erlaubt, und das auch nur in echten Ausnahmefällen. Bei Honigbienenschwärmen ist statt einer Fachfirma meist ein lokaler Imker die richtige Anlaufstelle.
Ein Hummelnest im Rasen oder ein Bienenschwarm am Ast wirkt oft bedrohlicher, als es ist — und darf in den meisten Fällen gar nicht bekämpft werden. Hier erfahren Sie, wer bei geschützten Arten legal weiterhilft.
Warum eine Bekämpfung nicht infrage kommt
Hummeln und alle Wildbienenarten sind gemäss NHV Anhang 3 streng geschützt. Eine Bekämpfung mit Bioziden ist illegal, unabhängig davon, wo sich das Nest befindet. Auch die Honigbiene darf als Nutztier nicht mit Chemie behandelt werden. Wer hier eigenmächtig handelt, riskiert nicht nur den Schaden an einer geschützten Art, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
Wann eine Umsiedlung erlaubt ist
Eine Umsiedlung von Hummeln oder Wildbienen ist nur mit kantonaler Bewilligung zulässig und bleibt auch dann die Ausnahme — etwa wenn das Nest direkt an einem stark frequentierten Hauseingang liegt und ein Ausweichen nicht möglich ist. Eine Fachperson beurteilt, ob eine Umsiedlung wirklich nötig ist oder ob sich die wenigen aktiven Wochen des Volkes besser aussitzen lassen.
Wer bei welcher Art hilft
- Hummeln und Wildbienen: Fachperson mit Erfahrung in bewilligter Umsiedlung, siehe /wespennest-umsiedeln.
- Honigbienenschwarm: lokaler Imker oder Imkerverein, meist die schnellste und kostenlose Lösung.
- Blaue Holzbiene: solitär lebend, nistet einzeln in Totholz — ein Nistplatz sollte generell nicht entfernt werden, siehe /arten/blaue-holzbiene.
So gehen Sie vor
- Art zweifelsfrei bestimmen, im Zweifel mit einem Foto.
- Bei Honigbienen zuerst einen Imker kontaktieren.
- Bei Hummeln oder Wildbienen abklären, ob ein Aussitzen möglich ist.
- Ist eine Umsiedlung unumgänglich, eine Fachperson mit entsprechender Bewilligung beiziehen statt selbst einzugreifen.
Einen vollständigen Überblick über den Schutzstatus aller Arten bietet der Ratgeber «Diese Arten dürfen nicht bekämpft werden» sowie der Pillar-Artikel «Sind Wespen und Hornissen geschützt?». Alle Steckbriefe finden Sie zudem unter /arten.
Häufige Fragen
Darf ich ein Hummelnest selbst umsiedeln?
Nein. Eine Umsiedlung ist nur mit kantonaler Bewilligung erlaubt und sollte einer Fachperson überlassen werden, die den Eingriff so schonend wie möglich durchführt.
Wer holt einen Bienenschwarm ab?
In der Regel ein lokaler Imker oder Imkerverein — Honigbienen sind Nutztiere und werden meist unentgeltlich in einen Bienenstock übergesiedelt.
Wie lange dauert es, bis ein Hummelnest von selbst verlassen wird?
Ein Hummelvolk ist meist nur wenige Wochen bis wenige Monate aktiv und stirbt danach von selbst ab. Oft lohnt sich daher, das Nest einfach auszusitzen statt umzusiedeln.
Was, wenn ich unsicher bin, ob es sich um eine geschützte Art handelt?
Senden Sie uns ein Foto zur Bestimmung. Eine falsch eingeschätzte, unnötig gestörte geschützte Art lässt sich nicht rückgängig machen.