Hummeln
Bombus spp.
- Gruppe
- Hummel
- Gefahr
- Geringe Gefahr
- Schutzstatus
- Streng geschützt
- Merkmale
-
- Gross, kompakt und dicht pelzig behaart
- Meist schwarz-gelb-weiss oder schwarz-rot gefärbt
- Wehrstachel nur bei extremer Bedrohung oder Quetschung eingesetzt
Hummeln (Bombus spp.) gehören zu den wichtigsten heimischen Bestäubern und sind trotz ihrer Grösse äusserst friedliche Insekten.
Erkennungsmerkmale
- Körperbau: gross, kompakt, dicht pelzig behaart
- Färbung: meist schwarz-gelb-weiss oder schwarz-rot
- Verhalten: ruhiger, «brummender» Flug, meist wenig scheu gegenüber Menschen
Gefahr
Gering: Hummeln setzen ihren Wehrstachel nur bei extremer Bedrohung oder Quetschung ein und gelten als sehr friedliche Insekten.
Schutzstatus in der Schweiz
Alle Hummelarten sind gemäss NHV Anhang 3 streng geschützt. Eine Bekämpfung mit Bioziden ist illegal. Nester dürfen nur im Notfall und mit kantonaler Bewilligung umgesiedelt werden.
Was tun bei einem Nest?
Da Hummeln streng geschützt sind, empfehlen wir, ein Hummelnest möglichst in Ruhe zu lassen — meist ist es ohnehin nur wenige Wochen aktiv. Bei echten Notfällen beraten wir Sie zur bewilligungspflichtigen Umsiedlung.